1. Geltung und Bedingungen
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Verträge, Lieferungen und Leistungen. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden erkennt Hüpfburgen Thomas nicht an, es sei denn, Hüpfburgen Thomas hat ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
2. Außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten
Die EU-Kommission hat eine Internetseite zur Online-Streitbeilegung zwischen Unternehmern und Verbrauchern (OS-Plattform) eingerichtet, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ erreichen.
3. Hüpfburgen
3.1.Abholung, Rückgabe und Betreuung
Das Abholen, Zurückbringen und Betreuen der Hüpfburgen erfolgt in Eigenregie des Mieters. Ein Ausweisdokument ist mitzubringen. Die Abhol- und Rückgabezeit ist vorher zu vereinbaren und wird im Mietvertrag festgehalten.
Die Hüpfburgen sind stets durch erwachsene Personen zu beaufsichtigen.
Die Hüpfburgen sind nach Gebrauch besenrein und ordnungsgemäß zu verpacken und abzugeben. Erfolgt die Rückgabe nicht rechtzeitig, so kann der Vermieter für die Dauer der Vorenthaltung die Miete als Entschädigung verlangen, die laut Preisberechnung für den zusätzlichen Zeitraum zu zahlen gewesen wäre (siehe Preise der jeweiligen Hüpfburg unter www.huepfburgen-thomas.de).
3.2. Preise und Mietvertrag
Der Mietpreis beinhaltet die reinen Preise für das Equipment. Zudem sind die angegebenen Preise Endpreise. Aufgrund des Kleinunternehmerstatus gem. § 19 UStG berechnen wir keine Umsatzsteuer. Die Zahlung erfolgt in Vorkasse. Eine Untervermietung ist nicht gestattet.
3.3.Betriebsvoraussetzungen
Die Hüpfburgen benötigen eine ebene, gereinigte Fläche (Rasen oder Pflastersteine, keine Schotterplätze!).
Der Mieter verpflichtet sich, die Hinweise zur sachgemäßen Benutzung der Mietsache (Sicherheitshinweise) zu beachten und ist selbst für etwaige Sicherheits- und Unfallschutzmaßnahmen verantwortlich.
Bei starkem Windaufkommen und anderen widrigen Witterungsverhältnissen dürfen die Hüpfburgen nicht betrieben werden. Die Witterungsverhältnisse müssen durch den Mieter beobachtet werden, um frühzeitig reagieren zu können. Sollten Gewitter o.ä. auftreten, ist das Gebläse umgehend abzuschalten und die die Hüpfburg abzubauen.
3.4.Haftung und Schadensersatz
Können die geplanten Veranstaltungen bedingt durch höhere Gewalt nicht rechtzeitig beginnen, können Schadensersatzansprüche uns gegenüber nicht geltend gemacht werden.
Ansprüche des Mieters uns gegenüber, die über die Erstattung der geleisteten Mietzahlung hinausgehen, sind nicht zulässig, soweit die Haftung nicht ausgeschlossen werden kann.
Sollten die Betriebsvoraussetzungen nicht eingehalten werden oder wird gegen die Sicherheitsregeln verstoßen, behalten wir uns vor, die Veranstaltung unter- oder abzubrechen.
Sollte eine Hüpfburg während der Veranstaltung beschädigt werden sind die Mängel unverzüglich anzuzeigen. Der Mieter haftet für alle anfallenden Schäden vom Zeitpunkt der Abholung bis zur Rückgabe der Hüpfburgen. Inbegriffen sind hierbei Schäden der Mietobjekte, sowie Folge- und Ausfallkosten.
Für die vom vermieteten Gegenstand ausgehende Betriebsgefahr und eventuelle Schäden, die durch den Ausfall des Mietobjekts entstehen, übernimmt der Vermieter keine Haftung, es sei denn, der Schaden wurde durch grobe oder vorsätzliche Fahrlässigkeit seitens des Vermieters verursacht worden.
4. Stornierung
Eine Stornierung ist bis zu 7 Werktage vor Mietbeginn kostenlos möglich. Danach ist eine pauschalisierte Entschädigung von 20% des Mietpreises zu erbringen. 40% des Rechnungsbetrages werden berechnet wenn Sie bis zu 24 Stunden (ab Mitternacht) vor dem Veranstaltungstag stornieren.
5. Allgemeine Bestimmungen
Sollten einer oder mehrere Punkte der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig sein, so hat dies nicht die Unwirksamkeit der übrigen Punkte und die gesetzlichen Regelungen gelten unvermindert fort.
Erforderliche Genehmigungen (z.B. das Aufstellen auf öffentlichen Plätzen) oder Anmeldungen (z.B. GEMA o.ä.) liegen organisatorisch und kostenmäßig im Verantwortungsbereich des Mieters.
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